Der Angeklagte zeigt keine Reue

Mammut-Mißbrauchsprozeß am Landgericht Münster eröffnet

Bild: Schauspieler Mark Bellinghaus und Mitstreiterin protestiert heute vor dem Landgericht. Foto: Frank Biermann

Gerichtszeichner Gianluca Scigliano wirkte ziemlich konsterniert, als er am Donnerstag den Saal 23 des Landgerichts Münster verließ. Da war gerade der Mammutprozeß gegen den 27 jährigen Adrian V. und vier weitere Angeklagte wegen schweren sexuellen Mißbrauchs eröffnet worden. Zu den Angeklagten gehört auch die Mutter des Hauptangeklagten aus Münster. Das Hauptopfer, der Ziehsohn von Adrian V. ist ein inzwischen elfjähriger Junge, der unentwegt und fortgesetzt sexuell mißbraucht, gefilmt und anderen Pädokriminellen überlassen wurde.
Angesichts der Schwere, um nicht zu sagen: Monstrosität der Vorwürfe hatte Gianluca Scigliano eine sehr ernste, beklemmende Athmosphäre im Gerichtssaal erwartet, berichtet er dem WDR, der Hauptangeklagte habe sich sehr locker und gelassen präsentiert, provokant, teilweise sogar gelacht oder zumindest lächelnd an das Corona bedingt nur spärlich besetzte Publikum geschaut. „Er wirkte zu Scherzen aufgelegt, keineswegs eingeschüchtert.“ Und habe keine Spur von Reue gezeigt. Warum zitieren wir hier den Gerichtszeichner, um aus zweiter Hand über den Prozeß zu berichten? Nicht alle Medienvertreter die vom Prozeß berichten wollten, bekamen einen Zugang in den Saal, der einem kontingentierten Medienpool vorbehalten blieb. Auch die MVZ nicht. Das fiel in dem Fall nicht so sehr ins Gewicht, weil der 1. Prozeßtag weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfand. Auf Antrag der Verteidigerin des Jungen wurde die Öffentlichkeit bei der Verlesung der Anklage ausgeschlossen.

„Er wirkte zu Scherzen aufgelegt, keineswegs eingeschüchtert.“

Gerichtszeichner Gianluca Scigliano


Die Anklageschrift habe etwa 25 Seiten umfasst berichtet der Gerichtssprechen Dr. Steffen Vahlhaus. „Den vier Männern wird vorgeworfen sich in Münster in einer Gartenlaube verabredet zu haben und sich dort getroffen haben und verabredet haben und zwar mit dem alleinigen Ziel den 10 jährigen Sohn der Lebensgefährtin des Münsteraner Angeklagten und den fünfjährigen Sohn des Mannes aus Staufenberg schwerst sexuell zu mißbrauchen. Und während dieser drei Tage soll es dann über mehrere Stunden in kurzer zeitlicher Abfolge zu mehreren schweren Mißbrachshandlungen gekommen sein“. Der 10- jährige soll dabei mehrfach mit k.o.-Tropfen betäubt worden zu sein, um wehrlos die Vergewaltigungen zu ertragen. Vahlhaus weiter zu den Inhalten der Anklage: „Die Anklage stützt sich maßgeblich auf die Auswertung von Datenträgern, in der Gartenlaube soll eine Festplatte gefunden worden sein auf der sich Videomaterial befunden haben soll, mit mehr als 30 Stunden Material. Die Männer sollen ihre Taten tatsächlich gefilmt haben.“
Am Freitag um 9 Uhr wird der Prozeß fortgesetzt, insgesamt sind 30 Termine bis in den Februar nächsten Jahres angesetzt. Die Taten haben sich überwiegend in der behäbig-bürgerlichen Fassade einer inzwischen abgerissenen Gartenlaube in der Kleingartenanlage „Am Bergbusch“ in Kinderhaus abgespielt. Vor dem Landgericht hatte der Schauspieler Mark Bellinghaus mit Plakaten protestiert, in denen die Höchststrafe für Adrian V. und die anderen Angeklagten gefordert wurde. Im Zusammenhang mit diesem Prozeß laufen noch weitere Prozesse wegen schweren sexuellen Mißbrauchs vor dem Landgericht Münster. (fb)
Weitere Berichte zum Thema finden Sie u.a. bei facebook und hier.

Veröffentlicht von Frank Biermann

Journalist und Autor

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